Die Wirtschafts- und Verwaltungsordnung regelt im § 102 das Verfahren zum Jahresabschluss. Die beiliegende Verfahrensanweisung dient dazu, die einzelnen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu verdeutlichen.
Die Wirtschafts- und Verwaltungsordnung regelt im § 102 das Verfahren zum Jahresabschluss. Die beiliegende Verfahrensanweisung dient dazu, die einzelnen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu verdeutlichen.