• Unterstützung der kreiskirchlichen Aufsicht nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. KO, KF-VO und Pfarrdienstgesetz, Vorbereitung Visitationen, Konfliktmanagement)
  • Vorbereitung und Begleitung von Synoden, KSV-Sitzungen
  • Pfarrstellenrahmenkonzept, Personalplanungskonzept
  • Bearbeitung Kreiskirchlicher Aufgabenfelder
  • Informationsmanagement, Urlaub / Krankheit / Fortbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer, Antrag auf Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen
  • Projekte (Frauentag, Kirchmeistertagungen, Georg-Fritze-Gedächtnisgabe
  • Kreiskirchliche Zuschüsse (Freizeiten, Kirchentag etc.)
  • Beratung der Kirchengemeinden
  • Vorbereitung / Nachbereitung von Pfarrkonventen
  • Rechtliche Prüfungen

Die entsprechenden Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Organigramm.