Die Kirchliche Verwaltung trägt dazu bei, den Auftrag der Kirche zu erfüllen. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass sie die jeweiligen Leitungsorgane bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Entscheidungen unterstützt. Sie ist dabei an Recht und Gesetz gebunden.

Die Verwaltungsaufgaben der beiden Kirchenkreise Köln-Süd und Köln-Mitte werden nun in einer gemeinsamen Kirchenkreisverwaltung bzw. Superintendentur innerhalb unseres Verwaltungsverbandes wahrgenommen.

Unsere satzungsgemäßen Aufgaben für alle Mitglieder unseres Verwaltungs-verbandes (2 Kirchenkreise und 18 Kirchengemeinden) werden in den Fachabteilungen zentrale Dienste, Personal und Finanzen wahrgenommen.
In der Abteilung zentrale Dienste ist auch die Bau- und Liegenschaftsverwaltung angesiedelt. Die Bearbeitung der Kindertagesstätten-Angelegenheiten erfolgt in einem besonderen Sachgebiet innerhalb der Personalabteilung.

Alle Abteilungen unseres Hauses sind mit gut qualifizierten und erfahrenen Fachkräften besetzt, die unseren Mitgliedern in allen Verwaltungsangelegenheiten – besonders auch in der Gremienbegleitung – zur Seite stehen.

Unser Verwaltungsverband mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nimmt für seine 20 Mitglieder die kirchlichen Verwaltungsaufgaben wahr.

Die Struktur des Evangelischen Verwaltungsverbandes ist so gestaltet, dass ein möglichst hohes Maß an Qualität und Wirtschaftlichkeit gewährleistet wird.
Hierzu dienen insbesondere eine ausreichende Größe unserer Verwaltungseinheit sowie das Zusammenwirken der gemeindlichen und kreiskirchlichen Verwaltungen, um rechtmäßiges Handeln von Leitungsorganen zu sichern und Prozesse im Kirchenkreis ausreichend unterstützen zu können.

 

Satzung [PDF]